Vertragsbedingungen der mobilen Hundeschule
für Einzeltraining, Gruppenstunden, feste Kursblöcke, Workshops und Veranstaltungen der mobilen Hundeschule Hundekultur.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Alexander Horn, Einzelunternehmen, handelnd unter Hundekultur – mobile Hundeschule, und seinen Kunden über Hundetraining und damit zusammenhängende Veranstaltungen. Die vollständigen Anbieter- und Kontaktdaten ergeben sich aus dem Impressum.
Die Bedingungen gelten ausschließlich für die gewerbliche Hundeschule. Angebote und Mitgliedschaften des Vereins Hundekultur e. V. sind nicht Gegenstand dieser AGB.
Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich in Textform bestätigt wurden.
Informationen auf der Website stellen noch kein verbindliches Vertragsangebot dar. Eine Anfrage kann insbesondere über WhatsApp, E-Mail, telefonisch oder über ein Kontaktformular erfolgen.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn Hundekultur die Buchung, den Termin oder den Kursplatz ausdrücklich bestätigt. Bei kurzfristig vor Ort vereinbarten Leistungen kommt der Vertrag mit der beiderseitigen Vereinbarung zustande.
Der Kunde ist verpflichtet, bei der Buchung vollständige und zutreffende Angaben zu seiner Person, zum Hund und zur gewünschten Leistung zu machen.
Zum Angebot gehören insbesondere Einzeltraining, Verhaltensberatung, offene oder einzeln buchbare Gruppenstunden, feste Kursblöcke, Workshops und Veranstaltungen. Inhalt, Dauer, Ort, Teilnehmerzahl und Preis ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung oder Buchungsbestätigung.
Da Hundekultur mobil arbeitet, können Treffpunkte und Trainingsorte je nach Trainingsziel, Witterung, Sicherheitslage oder behördlichen Vorgaben angepasst werden. Wesentliche Änderungen werden rechtzeitig mitgeteilt.
Der Hundehalter muss vor dem Training alle Umstände mitteilen, die für Sicherheit und Trainingsplanung erheblich sein können. Dazu zählen insbesondere Beißvorfälle, Droh- oder Aggressionsverhalten, Fluchtverhalten, starke Ängste, Ressourcenverteidigung, Unverträglichkeiten, körperliche Einschränkungen, Medikamente und behördliche Auflagen.
Der Hundehalter wirkt aktiv am Training mit, beachtet Sicherheitsanweisungen und setzt vereinbarte Managementmaßnahmen eigenverantwortlich um. Änderungen, die für das Training relevant sind, sind unverzüglich mitzuteilen.
Teilnehmende Hunde müssen frei von ansteckenden Krankheiten und relevantem Parasitenbefall sein. Bei Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung darf der Hund nicht am Training teilnehmen.
Gesundheitliche Einschränkungen, Schmerzen, laufende Behandlungen und Medikamentengaben sind vor Trainingsbeginn mitzuteilen. Hundekultur kann eine tierärztliche Abklärung oder einen geeigneten Nachweis verlangen, wenn dies für eine verantwortbare Teilnahme erforderlich erscheint.
Für Gruppenangebote ist ein alters- und situationsgerechter Impfschutz erforderlich, soweit keine tierärztlich begründete Ausnahme besteht. Läufigkeit ist vorab mitzuteilen; über die Teilnahme wird abhängig von Angebot und Gruppensituation entschieden.
Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige Hundehalterhaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung bestehen. Der Versicherungsschutz ist auf Verlangen nachzuweisen.
Der Hundehalter bleibt während des Trainings grundsätzlich Aufsichtsperson und Tierhalter. Hunde sind so zu sichern und zu führen, dass Menschen, Tiere und Sachen nicht gefährdet werden.
Hundekultur kann aus Sicherheitsgründen insbesondere Leinenführung, Abstand, Maulkorb, geeignete Sicherungssysteme oder einen anderen Trainingsrahmen verlangen. Ein Maulkorb muss passend und tierschutzgerecht sein.
Trainingsmittel und Methoden, die gegen tierschutzrechtliche Vorgaben verstoßen oder nicht mit Hundekultur abgestimmt sind, dürfen im Training nicht eingesetzt werden.
Bei erheblichen Sicherheitsrisiken, verschwiegenen Angaben, wiederholter Missachtung von Anweisungen oder tierschutzwidrigem Verhalten kann Hundekultur die Teilnahme unterbrechen oder beenden. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Es gelten die bei Buchung mitgeteilten Preise. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Einzeltermine spätestens am Trainingstag und feste Kursblöcke, Workshops oder Veranstaltungen vor Beginn vollständig zu bezahlen.
Rechnungen sind innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
Bei mobilen Terminen wird ab einer Entfernung von 10 Kilometern die tatsächlich gefahrene Strecke für Hin- und Rückfahrt mit 0,30 Euro je Kilometer berechnet, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Zusätzliche Kosten, etwa Platzmieten oder Eintrittsgebühren, werden vorab mitgeteilt.
Einzeltermine und einzeln gebuchte Gruppenstunden können bis 48 Stunden vor Beginn kostenfrei abgesagt oder verschoben werden. Bei einer Absage zwischen 48 und 24 Stunden vor Beginn werden 50 Prozent, bei weniger als 24 Stunden oder Nichterscheinen 100 Prozent des vereinbarten Preises berechnet.
Feste Kursblöcke, Workshops und Veranstaltungen können bis 14 Tage vor Beginn kostenfrei storniert werden. Bei einer Absage 13 bis 7 Tage vor Beginn werden 50 Prozent, bei weniger als 7 Tagen oder Nichterscheinen 100 Prozent des vereinbarten Preises berechnet.
Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Kann der Termin oder Platz anderweitig vergeben werden, wird dies bei der Berechnung berücksichtigt. Eine geeignete Ersatzperson kann bei Workshops oder Veranstaltungen nach vorheriger Zustimmung von Hundekultur benannt werden.
Maßgeblich ist der rechtzeitige Zugang der Absage. Gesetzliche Widerrufsrechte bleiben unberührt.
Hundekultur kann Termine aus wichtigem Grund absagen, verschieben, verkürzen, den Trainingsort ändern oder bei Gruppenangeboten eine geeignete Vertretung einsetzen. Wichtige Gründe sind insbesondere Krankheit, gefährliche Witterung, behördliche Anordnungen, unzumutbare Platzbedingungen oder eine zu geringe Teilnehmerzahl.
Bei vollständiger Absage wird nach Wahl des Kunden ein Ersatztermin angeboten oder die für die ausgefallene Leistung bereits gezahlte Vergütung erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Haftung.
Training im Freien findet grundsätzlich auch bei wechselhafter Witterung statt, sofern eine sichere Durchführung möglich ist.
Bei Gruppenangeboten besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Zusammensetzung der Gruppe, eine bestimmte andere teilnehmende Person oder einen bestimmten Hund.
Versäumte Termine innerhalb eines festen Kursblocks können grundsätzlich nicht nachgeholt oder erstattet werden, sofern nicht ausdrücklich eine Nachholmöglichkeit angeboten wird. Eine vorübergehende Nichtteilnahme des Hundes lässt die vereinbarte Platzreservierung und Zahlungspflicht unberührt.
Hundekultur kann einen Hund aus fachlichen oder sicherheitsbezogenen Gründen in einen anderen Trainingsrahmen verweisen. Über eine mögliche Anrechnung bereits gezahlter Beträge wird anhand des Einzelfalls entschieden; gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Begleitpersonen und Kinder dürfen nur teilnehmen, wenn dies vorher abgestimmt wurde und der Trainingsablauf nicht beeinträchtigt wird. Die aufsichtspflichtige Person bleibt für Minderjährige verantwortlich.
Minderjährige dürfen einen Hund nur führen oder an Übungen teilnehmen, wenn die erziehungsberechtigte Person zugestimmt hat und Hundekultur dies unter Sicherheitsgesichtspunkten für vertretbar hält.
Ein Hund darf nur nach ausdrücklicher Freigabe durch Hundekultur und unter Beachtung der örtlichen Vorschriften abgeleint werden. Die Entscheidung zur Freigabe entbindet den Hundehalter nicht von seiner Verantwortung für den Hund.
Der Hundehalter muss geeignete Sicherungsmaßnahmen treffen und unverzüglich mitteilen, wenn Rückruf, Jagdverhalten, Fluchtverhalten oder andere Risiken nicht zuverlässig eingeschätzt werden können.
Hundekultur haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Der Hundehalter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch ihn, seinen Hund oder seine Begleitpersonen verursacht werden. Dies gilt insbesondere auch für Schäden unter beteiligten Hunden, soweit diese dem Verantwortungsbereich des Halters zuzurechnen sind.
Eine Teilnahme erfolgt im Bewusstsein, dass Training mit Tieren trotz sorgfältiger Planung nicht vollständig frei von Risiken ist. Hundekultur übernimmt keine verschuldensunabhängige Garantie dafür, dass Verletzungen, Entlaufen oder sonstige Zwischenfälle ausgeschlossen sind.
Ein bestimmter Trainingserfolg wird nicht geschuldet. Verlauf und Ergebnis hängen insbesondere von Lerngeschichte, Gesundheit, Umweltbedingungen, Verhalten des Hundehalters und regelmäßiger Umsetzung ab.
Empfehlungen von Hundekultur ersetzen keine tierärztliche, tiermedizinische, psychotherapeutische oder rechtliche Beratung. Bei gesundheitlichen Auffälligkeiten ist eine geeignete Fachstelle einzubeziehen.
Foto- oder Videoaufnahmen zu Werbe-, Veröffentlichungs- oder Dokumentationszwecken erfolgen nur auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung oder einer sonstigen gesetzlichen Rechtsgrundlage. Eine erteilte Einwilligung kann für die Zukunft widerrufen werden.
Eigene Aufnahmen durch Teilnehmer sind nur nach vorheriger Zustimmung und unter Wahrung der Rechte anderer Personen zulässig.
Organisatorische Mitteilungen können über die bei der Buchung verwendeten Kontaktwege erfolgen. Der Kunde muss sicherstellen, dass Mitteilungen über Terminänderungen erreichbar sind, und Änderungen seiner Kontaktdaten mitteilen.
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt die Datenschutzerklärung der Website. WhatsApp ist ein freiwilliger Kontaktweg; alternativ ist eine Kommunikation per E-Mail möglich.
Bei Verträgen mit Verbrauchern, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, kann ein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.
Verlangt der Kunde ausdrücklich, dass eine Dienstleistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, kann bei einem späteren Widerruf Wertersatz für die bis dahin erbrachte Leistung anfallen. Das Widerrufsrecht kann bei vollständig erbrachter Dienstleistung unter den gesetzlichen Voraussetzungen vorzeitig erlöschen.
Einzeltermine enden mit Erbringung der vereinbarten Leistung. Feste Kursblöcke und Veranstaltungen enden mit dem vereinbarten letzten Termin, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Für fortlaufende Gruppenangebote, Abonnements oder individuell vereinbarte Vertragsmodelle gelten die in der jeweiligen Vereinbarung genannten Laufzeiten und Kündigungsfristen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen.
Hundekultur ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern keine gesetzliche Verpflichtung im Einzelfall besteht.
Es gilt deutsches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder wird sie unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen und die gesetzlichen Rechte der Parteien unberührt.